Abrechnung der Psychotherapie im Anordnungsmodell nach OKP (Grundversicherung)
Liebe Patientinnen und Patienten, ab dem 1. Juli 2022 kann ich als Fachpsychologe für Psychotherapie FSP über die Grundversicherung abrechnen.
Eine Verordnung ist für neue Patientinnen und Patienten sowie für bereits laufende Behandlungen oder Abklärungen erforderlich. Diese Verordnung können Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei einem Psychiater einholen, sie gilt für 15 Sitzungen und kann verlängert werden.
Eine Abrechnung über die Zusatzversicherung ist nicht mehr möglich.
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